Barrierefreiheit
Diese Erklärung gilt für Inhalte auf: https://streetwear.tipico.com
Es ist uns ein besonderes Anliegen, unsere Webseite für unsere Kunden und Kundinnen möglichst inklusiv zu gestalten. Dazu gehört ab 28.06.2025 auch die Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.04.2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze.
Die Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), insbesondere aus § 14 BFSG i. V. m. § 3 Abs. 1 BFSG, sowie der zugrunde liegenden Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV).
Die konkreten technischen Maßnahmen orientieren sich vorliegend an den Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) der Version 2.1 mit Konformitätsstufen A und AA.
Die PVS Fulfillment-Service GmbH betreibt den Onlineshop für Tipico Streetwear. Hier können Kunden Klamotten und Accessoires offiziell von Tipico erwerben. Eine weitere Beschreibung unserer Dienstleistungen und Erläuterungen zu deren Durchführung sowie Informationen zum Vertragsabschluss, finden Sie unter:
Diese Webseite ist [so weit wie möglich] gemäß der technischen Norm für Webseiten und mobile Anwendungen EN 301 549 gestaltet und entspricht weitgehend der Stufe "AA" der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (Web Content Accessibility Guidelines, WGAG) Version 2.1., sowie zusätzlichen europaspezifischen Kriterien, welche für den Bereich digitale Barrierefreiheit relevant sind.
Die Barrierefreiheit unserer Webseite wurde mittels des WCAG-Checkers überprüft.
Sollten Sie auf unserer Webseite auf Barrieren stoßen, welche Sie bei der Benutzung behindern oder einschränken, kontaktieren Sie uns:
streetwear@tipico.com
Wir prüfen unsere Webseite in regelmäßigen Abständen und nehmen etwaige notwendige Anpassungen vor, um eine noch benutzerfreundlichere und insbesondere barrierefreie Nutzung unserer Webseite zu gewährleisten.
Die zuständige Marktüberwachungsbehörde ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF).
Diese Erklärung wurde am 20.08.2025 erstellt.